Kurz gesagt, viel mehr als die blosse Verbindung von Rechts- und
Wirtschaftswissenschaften.
Die Interaktionen dieser beiden Disziplinen lässt sich aus verschiedenen
Perspektiven beschreiben.
Im Bezug auf das MLE-Programm geht es um die Verbindung von Recht und Ökonomie
in einem Kombinationsstudium, um die Verbindung einer juristischen
Grundausbildung, die den Zugang zur Anwaltsausbildung verschafft, mit
wirtschaftswissenschaftlichen Elementen.
Aus der Perspektive der Praxis geht es dabei um Herausforderungen, welche nach
einer engen Verbindung zwischen rechtlichen und wirtschaftlichen Problemzugängen verlangen,
sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor. Die Juristen sollten dabei
in der Lage sein, mit Hilfe der ökonomischen Methodik die Bezüge zur praktischen
juristischen Arbeit aus der einzel- und gesamtwirtschaftlichen Perspektive
herzustellen und mit der juristisch-ökonomischen Schnittstellenproblematik
umzugehen. Dafür müssen sie auch über ökonomische Grundkenntnisse verfügen.
Diese Integration von juristischen und ökonomischen Kompetenzen ist in
zahlreichen Bereichen notwendig, so etwa im gesellschafts- und
unternehmensrechtlichen Kontext, im Steuerrecht, im Wettbewerbsrecht, im
Wirtschaftsstrafrecht oder z.B. hinsichtlich Fragestellungen betreffend der
Regulierung des Finanzmarktes bzw. der Rechnungslegung als einer spezifischen
Form der Kapitalmarktregulierung einerseits und eines Instrumentes der
Bilanzpolitik zur Erreichung der Ziele der Unternehmensstrategien andererseits.
Auch der Bereich Litigation ist stark von ökonomischen Aspekten geprägt,
besonders das Gebiet der schadensersatzrechtlichen Ansprüche.
Abgesehen von diesen mehr praktischen Implikationen ist "Law and Economics" vor
allem auch eine wissenschaftliche und – vorwiegend in den USA mit einer langen
Tradition ausgestattete – universitäre Disziplin, die im deutschsprachigem Raum
ursprünglich unter der Bezeichnung "Ökonomische Analyse des Rechts" Bekanntheit
erreichte. Ziel ist es dabei, Erkenntnisse über die Auswirkung untersuchter
Normen zu gewinnen. Somit können etwa Vorhersagen gemacht werden über die
Konsequenzen von Gesetzesrevisionen oder über Nutzen und Wirksamkeit sowie
Kosteneffizienz von Gesetzen und Vorschriften. Instrumente solcher normativer
Bewertungen sind ökonomische Modelle. Die "Law and Economics"-Perspektive ist
somit auch von eminenter Bedeutung für die Gesetzgebung und Selbstregulierung,
wobei Markt und Unternehmung zwei grundlegende Säulen dieses Ansatzes bilden.

