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Was ist «Law and Economics»

Kurz gesagt, viel mehr als die blosse Verbindung von Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

Die Interaktionen dieser beiden Disziplinen lässt sich aus verschiedenen Perspektiven beschreiben.

Im Bezug auf das MLE-Programm geht es um die Verbindung von Recht und Ökonomie in einem Kombinationsstudium, um die Verbindung einer juristischen Grundausbildung, die den Zugang zur Anwaltsausbildung verschafft, mit wirtschaftswissenschaftlichen Elementen.

Aus der Perspektive der Praxis geht es dabei um Herausforderungen, welche nach einer engen Verbindung zwischen rechtlichen und wirtschaftlichen Problemzugängen verlangen, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor. Die Juristen sollten dabei in der Lage sein, mit Hilfe der ökonomischen Methodik die Bezüge zur praktischen juristischen Arbeit aus der einzel- und gesamtwirtschaftlichen Perspektive herzustellen und mit der juristisch-ökonomischen Schnittstellenproblematik umzugehen. Dafür müssen sie auch über ökonomische Grundkenntnisse verfügen. Diese Integration von juristischen und ökonomischen Kompetenzen ist in zahlreichen Bereichen notwendig, so etwa im gesellschafts- und unternehmensrechtlichen Kontext, im Steuerrecht, im Wettbewerbsrecht, im Wirtschaftsstrafrecht oder z.B. hinsichtlich Fragestellungen betreffend der Regulierung des Finanzmarktes bzw. der Rechnungslegung als einer spezifischen Form der Kapitalmarktregulierung einerseits und eines Instrumentes der Bilanzpolitik zur Erreichung der Ziele der Unternehmensstrategien andererseits. Auch der Bereich Litigation ist stark von ökonomischen Aspekten geprägt, besonders das Gebiet der schadensersatzrechtlichen Ansprüche.

Abgesehen von diesen mehr praktischen Implikationen ist "Law and Economics" vor allem auch eine wissenschaftliche und – vorwiegend in den USA mit einer langen Tradition ausgestattete – universitäre Disziplin, die im deutschsprachigem Raum ursprünglich unter der Bezeichnung "Ökonomische Analyse des Rechts" Bekanntheit erreichte. Ziel ist es dabei, Erkenntnisse über die Auswirkung untersuchter Normen zu gewinnen. Somit können etwa Vorhersagen gemacht werden über die Konsequenzen von Gesetzesrevisionen oder über Nutzen und Wirksamkeit sowie Kosteneffizienz von Gesetzen und Vorschriften. Instrumente solcher normativer Bewertungen sind ökonomische Modelle. Die "Law and Economics"-Perspektive ist somit auch von eminenter Bedeutung für die Gesetzgebung und Selbstregulierung, wobei Markt und Unternehmung zwei grundlegende Säulen dieses Ansatzes bilden.
 
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